Jabba wickelt jedem mit seinem Charm um den Finger, denn er zeigt sich äußerst verschmust im Umgang mit Menschen. Er ist ein junger, selbständiger Rüde, dem es an Mut nicht fehlt. Er geht sehr selbstbewusst durchs Leben, sei es an der Straße im Straßenverkehr mit lauten Geräuschen oder im Wald, er bleibt steht’s gelassen und ruhig, allerdings diskutiert er aber auch gerne mal Sachen aus. Er ist auch schon etwas Leinen führig, kann mittlerweile schon gut an entgegenkommenden Hunden vorbei gehen. Im neuen Zuhause sollte allerdings kein anderer Hund oder Kinder wohnen, da er in stressigen Situationen mit sich überfordert ist und seinen Frust wie bei einem Blitzableiter an seinem Umfeld auslässt. Hundekontakt beim gemeinsamen Gassi gang wird nach einer Kennlernzeit bestimmt gut funktionieren. Um mit Jabba Gassi zu gehen wird aufgrund einer Einstufung ein Sachkundenachweis benötigt.
♥ Wenn du an Jabba oder einem anderen Hund interessiert bist, sende uns gerne den ausgefüllten Fragebogen für Hundeinteressenten zu. Dann werden wir uns bei dir melden.
Auflagen in Schleswig-Holstein:
• Sachkundenachweis (die Sachkunde wird durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung mit dem als gefährlich eingestuften Hund erworben) verschiedene Hundeschulen bieten diesen an.
• vorläufigen Sachkundenachweis (für 3 Monate) es kann eine vorläufige Genehmigung von der Gemeinde beantragt werden, sodass man mit diesem Hund für die praktische Prüfung trainieren kann.
• Führungszeugnis (18 Jahre alt, persönliche Eignung und erforderliche Zuverlässigkeit)
• Erlaubnis der zuständigen Behörde
• Maulkorb – und Leinenzwang (auf dem eigenen Grundstück nicht, allerdings muss das Grundstück so gesichert sein, dass der Hund nicht ausbrechen kann.
• Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
• Kennzeichnung durch einen Microchip (Erledigt durch das Tierheim)
„Resozialisierung“ möglich:
Sind Hunde einmal auffällig geworden (Mensch oder Tier gebissen haben/ oder unkontrolliert gehetzt oder gerissen hat) dann kann die Einstufung als gefährlicher Hund nach 2 Jahren zurückgenommen werden, wenn die Hunde erfolgreich einen Wesenstest bestanden haben und sie durch einen Fachtierarzt für Verhaltenskunde beziehungsweise -Therapie begutachtet worden sind.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tierschutz/Hunde/_documents/hundehaltung_privat