Zugelaufene und entlaufene Tiere

In dieser Rubrik finden Sie aktuelle Meldungen zu ent- oder zugelaufenen Tieren.

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Alternativ melden Sie ent- oder zugelaufene Tiere bitte vor Ort beim Tierheim. Bitte bringen Sie möglichst ein Photo sowie Chip- und Tätowierungsdaten mit. Diese Angaben erleichtern die Wiedererkennung deutlich!

Weiterführende Links zum Thema:

Für den Transport von Fundtieren gelten folgende Regelungen!

Transport der Fundtiere im Stadtbereich:

Für die Aufnahme und den Transport gefundener Tiere sind grundsätzlich die Ordnungsbehörden der einzelnen Kommunen zuständig. Die Stadt Kiel hat diese Ordnungsaufgabe dem Tierschutzverein für Kiel und Umgebung Korp. übertragen. Der Tierschutzverein ist allerdings aus personellen Gründen nicht in der Lage, 24 Stunden täglich einen Fahrbereitschaftsdienst anzubieten.

Die Mitarbeiter des Tierheimes sind in Kiel in dem Zeitraum Montag – Freitag 10:00 Uhr – 18:00 Uhr zuständig, ansonsten fährt die Kieler Berufsfeuerwehr im Auftrage der Stadt Kiel.

Sollte der Tierschutzverein nicht erreichbar sein, so sind grundsätzlich die Polizei und die Feuerwehr Ansprechpartner und koordinieren dann die Fahrten.

Die entstandenen Kosten von derzeit 60,- EUR werden dem Tierhalter vom Tierschutzverein in Rechnung gestellt. Die Fahrkosten für die Feuerwehr werden an das Ordnungsamt der Stadt Kiel weitergereicht.

Wir bitten jeden Tierhalter, sich unverzüglich im Tierheim zu melden, wenn sein Tier entlaufen ist, egal ob Hund, Katze oder Kleintier. Wir sind so schneller in der Lage, Finder und Halter zusammenzuführen, um dem Tierhalter unnötige Kosten zu ersparen.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, den Tierschutzverein zu erreichen:

Telefon: (0431) 52 54 64
Notrufhandy: (0178) 52 54 640 von 7:00 Uhr bis 18:30 Uhr
E-Mail: info(at)tierheim-kiel.de
facebook: Tierheim Uhlenkrog

Fundtiere – Wer ist eigentlich zuständig?

Immer wieder kommt es zu Missverständnissen zwischen tierlieben Menschen, die ein gefundenes Haustier zu uns ins Tierheim bringen möchten, dem Tierheimpersonal und den Mitarbeitern der umliegenden Gemeinden. Ihnen möchten wir mit diesem Beitrag den Weg eines herrenlosen Tieres vom Fundort zum Tierheim erläutern.

Fundtiere unterliegen dem Fundrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 965-984 BGB). Die Bestimmungen für Fundsachen sind für Tiere entsprechend anzuwenden. Danach sind die Gemeinden grundsätzlich verpflichtet Fundtiere aufzunehmen und nach § 2 des Tierschutzgesetzes artgerecht unterzubringen. Allerdings besteht für die Gemeinden die Möglichkeit, diese Aufgabe an Dritte, wie etwa dem Tierschutzverein und dem Tierheim zu übertragen.
Der Tierschutzverein für Kiel und Umgebung hat mit der Stadt Kiel und 12 Umlandgemeinden entsprechende Verträge abgeschlossen. Für folgende Gemeinden ist das Kieler Tierheim zuständig:

  • Amt Achterwehr
  • Gemeinde Altenholz
  • Amt Bordesholm
  • Amt Dänischenhagen
  • Amt Dänischer Wohld
  • Amt Flintbek
  • Gemeinde Gettorf
  • Amt Molfsee
  • Amt Nortorfer Land
  • Stadt Preetz
  • Amt Probstei (große Hunde und Kleintiere)
  • Amt Schrevenborn
  • Stadt Schwentinental

Wenn das Tier von seinem Besitzer nicht abgeholt wird, sind die Kommunen verpflichtet, die Unterbringungskosten und die bis dahin anfallenden Tierarztkosten zu erstatten. Diese sind bei Hund und Katze nicht unerheblich, sodass wir nicht auf die Fundtierkostenerstattung verzichten können. Leider ist dieser bürokratische und manchmal aufwendige Weg nötig, um die Fundtiere korrekt im Tierheim aufnehmen zu können.

Mit den oben genannten Kommunen rechnen wir jedes Tier einzeln ab, mit der Stadt Kiel haben wir einen Pauschalvertrag abgeschlossen.

Wenn Sie ein Tier finden, egal wo auch immer, so wenden Sie sich bitte an die Ordnungsbehörde, bzw. die nächste Polizeistation. Dort kann man Ihnen mitteilen, welches Tierheim für den jeweiligen Bereich zuständig ist. Manchmal liegt sogar schon eine Vermisstenanzeige vor und das Tier kann seinem rechtmässigen Eigentümer zurückgegeben werden, ansonsten lässt die Gemeinde das Fundtier in das Tierheim bringen.

Sollte eine Kommune keinen Vertrag mit uns haben, sind wir gezwungen, an den entsprechenden benachbarten Tierschutzverein zu verweisen. In schwierigen Situationen, gerade abends oder am Wochenende, oder wenn das Tier krank oder verletzt ist, bemühen wir uns natürlich trotzdem, auch diesem Tier zu helfen.