Bruno ist ein freundlicher und gemächlicher Kerl. Er kennt die Grunderziehung, ist Leinen führig, also auf den ersten Blick ein perfekter Hund.
Aber: Andere Hunde machen ihm das Leben schwer. Er mag sie einfach nicht und der Kontakt auf Abstand lässt bei ihm die Sicherung durchbrennen. Mittlerweile ist er aus seinem Tunnelblick gut herauszuholen, wenn man rechtzeitig reagiert und ihn gut führt.
Dafür ist er mit Menschen umso besser, freundlich, verschmust, will gefallen, im Haus ein ruhiger Zeitgenosse. Ideal wäre eine Gegend, in der nicht an jeder Ecke ein anderer Hund spazieren geht. Um mit Bruno Gassi zugehen wird ein Sachkundenachweis benötigt.
♥ Wenn Sie an Bruno oder einem anderen Hund interessiert sind, senden Sie uns gerne den ausgefüllten Fragebogen für Hundeinteressenten zu. Dann werden wir uns bei Ihnen melden.





Auflagen in Schleswig-Holstein:
• Sachkundenachweis (die Sachkunde wird durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung mit dem als gefährlich eingestuften Hund erworben) verschiedene Hundeschulen bieten diesen an.
• vorläufigen Sachkundenachweis (für 3 Monate) es kann eine vorläufige Genehmigung von der Gemeinde beantragt werden, sodass man mit diesem Hund für die praktische Prüfung trainieren kann.
• Führungszeugnis (18 Jahre alt, persönliche Eignung und erforderliche Zuverlässigkeit)
• Erlaubnis der zuständigen Behörde
• Maulkorb – und Leinenzwang (auf dem eigenen Grundstück nicht, allerdings muss das Grundstück so gesichert sein, dass der Hund nicht ausbrechen kann.
• Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
• Kennzeichnung durch einen Microchip (Erledigt durch das Tierheim)
„Resozialisierung“ möglich:
Sind Hunde einmal auffällig geworden (Mensch oder Tier gebissen haben/ oder unkontrolliert gehetzt oder gerissen hat) dann kann die Einstufung als gefährlicher Hund nach 2 Jahren zurückgenommen werden, wenn die Hunde erfolgreich einen Wesenstest bestanden haben und sie durch einen Fachtierarzt für Verhaltenskunde beziehungsweise -Therapie begutachtet worden sind.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tierschutz/Hunde/_documents/hundehaltung_privat