Ziele des Tierschutzvereins

Die Ziele des Tierschutzvereins für Kiel und Umgebung Korp. haben sich seit seiner Grünung im Jahr 1872 nicht verändert. Die Vereinsmitglieder möchten den Tierschutzgedanken unter den Mitmenschen verbreiten und so möglichst viele Menschen für die Bedürfnisse unserer Mitgeschöpfe sensibilisieren. Hier setzen wir uns sowohl für Heimtiere als auch Wild- und sogenannte Nutztiere ein.

Durch Aufklärung an unseren Infoständen in der Innenstadt, zu besonderen Veranstaltungen, in unserer Jugendarbeit oder auf Anforderung durch andere Vereine oder Institutionen können wir schon viele Menschen erreichen.

Um dieses Ziel mit weiterem Leben zu füllen und ein gutes Beispiel geben zu können, wurde 1972 das Tierheim Uhlenkrog in Betrieb genommen. Hier können wir durch die tägliche Arbeit im aktiven Tierschutz mit gutem Beispiel vorangehen.

Neue Tierhalter, Schüler, Praktikanten und Auszubildende werden hier umfassend über die einzelnen Tierarten und deren Bedürfnissen informiert. Dabei berücksichtigen wir immer die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse.

Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist, den Tierschutzgedanken nach den geltenden Vorschriften zu verbreiten, durch Aufklärung, durch Belehrung und gutes Beispiel Verständnis für das Wesen der Tiere zu erwecken, ihr Wohlergehen zu fördern, insbesondere die Verhütung jeder Tierquälerei oder Tiermisshandlung zu erstreben und deren strafrechtliche Verfolgung zu veranlassen.

  2. Die Jugendlichen des Vereins können sich in einer Jugendgruppe zusammenschließen. In dieser soll die Jugend an den Tierschutzgedanken herangeführt werden und in die artgerechte Haltung und Pflege von Tieren eingewiesen werden. Die Ziele und den organisatorischen Aufbau der Jugendgruppe regelt die Jugendordnung.

  3. Die Tätigkeit des Vereins erstreckt sich nach Maßnahme der Gesetze nicht allein auf den Schutz der Haustiere, sondern auch auf den Schutz der in Freiheit lebenden Tiere. Insoweit gehört auch der Naturschutz zu den Vereinsaufgaben.

    a) Die vorstehend genannten Zwecke werden verwirklicht durch die Errichtung und Unterhaltung eines Tierheims, Aufnahme entlaufener und herrenloser Tiere und deren Weitervermittlung, kurzzeitige Aufnahme von Tieren zu Betreuungszwecken.

    b) Wahrnehmung von Aufgaben, wie sie im Vertrag zwischen dem Tierschutzverein und dem Magistrat der Landeshauptstadt Kiel vom 23. September 1973, zuletzt geändert am 26. Oktober 1982, festgelegt sind. Der Vertrag ist Bestandteil dieser Satzung.

  4. Die Vereinsmitglieder sind verpflichtet, nach bestem Wissen und Können dem Zweck des Vereins zu dienen und ihn zu fördern. Der Verein ist gemeinnützig.

  5. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.