Einen kurzen Überblick über die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für Tierhaltende geben wir Ihnen an dieser Stelle.
Der Tierschutz ist sogar als Staatsziel in unserem Grundgesetz verankert und die Rechte der Tiere werden ebenso wie die Rechte der Bürger durch die drei Gewalten geschützt:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Art 20a :
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Grundlage dafür ist das Tierschutzgesetz, dessen vollständigen Inhalt sie hier lesen können:
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html
Die Hundehaltung in Deutschland wird weiterhin über die Tierschutz-Hundeverordnung geregelt. Über deren Inhalt können Sie sich hier informieren:
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/
Zum 01. Januar 2022 sind Neuerungen beschlossen worden, diese jedoch mit Übergangsfristen bis 01.01.2023 bzw. 01.01.2024.
Dies waren alles Bundesgesetze und -verordnungen. Das Thema Gefahrenabwehr obliegt den Bundesländern und so gibt es seit den 90iger Jahren verschiedene Hundegesetze, die bei Aufenthalt im jeweiligen Bundesland zu beachten sind. Viele Länder haben auch noch sogenannte Rasselisten. Hier sollten Sie sich vor einer Reise unbedingt informieren.
Diese Rasseliste gibt es in Schleswig-Holstein glücklicherweise nicht mehr.
Hier finden Sie die wichtigsten Punkte des Gesetzes:
Mit Abschaffung der Rasselisten hat Schleswig-Holstein eines der modernsten Hundegesetze in Deutschland. Hoffen wir, dass die Hundehalter sorgfältig und achtsam mit ihren Hunden umgehen, sodass das Gesetz sich bewähren kann.
Hier finden Sie den kompletten Inhalt der aktuellsten Fassung des schleswig-holsteinischen Hunde-Gesetzes:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tierschutz/Hunde/_documents/hundehaltung_privat.html
Abgesehen von den oben aufgeführten Verordnungen, obliegt es jeder Stadt oder Gemeinde selbst, welche Regeln für Hundehalter gelten. Das heißt, es gibt viele unterschiedliche Vorgaben, wann und wo ein Hund angeleint werden muss oder wo Freilauf gestattet ist. Auch bestimmte Örtlichkeiten wie Friedhöfe, öffentliche Parkanlagen etc. dürfen nicht immer mit Hund betreten werden. Hier sollten Sie sich bei Anschaffung eines Hundes unbedingt erkundigen
Tierheim Kiel
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