Katzenschutzverordnung Schleswig Holstein

🐾Die Katzenschutzverordnung – Ein Schritt in die richtige Richtung! Wir freuen uns, dass die lange überfällige Katzenschutzverordnung endlich auf den Weg gebracht wurde und in diesem Jahr in Kraft tritt! Diese Verordnung bringt eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen ab dem 5. Monat sowie eine Pflicht zum Chippen und Registrieren in einem Tierregistrierungssystem mit sich. Dies sind wichtige Maßnahmen, die wir aus vollem Herzen unterstützen, denn sie tragen zum Schutz und zur Bekämpfung von Tierleid bei.

Trotz unserer Freude über diese Fortschritte gibt es jedoch einige Punkte, die unklar sind. Zu einem wünschen wir uns als erstes ein genaues Datum, wann die Verordnung in Kraft tritt, denn die Aussagen dazu bleiben vage und man spricht lediglich von einer Umsetzung „zur Mitte des Jahres“. Auch die möglichen Konsequenzen für Halter, die sich nicht an die Regelungen halten, sind noch nicht festgelegt. Schauen wir zu unseren Nachbarn nach Hamburg, so wurde dort bei Nichteinhaltung ein Bußgeld in Höhe von 300 EUR festgelegt. Allerdings wurde auch dort nicht erwähnt, ob eine amtliche Nachkontrolle stattfindet. Wir wären also dankbar, wenn die zuständigen Gremien mehr Informationen zur Umsetzungs- und Kontrollpraxis bereitstellen würden. Wir beobachten also gespannt alle Entwicklungen und hoffen auf weitere Klarheit. Schließlich geht es um die schützenswerten Vierbeiner, die unser Leben bereichern. Und in der Zwischenzeit hoffen wir auf das Verantwortungsbewusstsein der Katzenhalter, denn wir alle tragen gemeinsam die Verantwortung und können Tierleid verhindern.