Vorsorge für eine gesicherte Zukunft des Tierheims

Viele Menschen sichern durch besondere Bestimmungen in ihrem Nachlass das Bestehen von gemeinnützigen Projekten, die Ihnen wichtig sind. Über Stiftungen, Erbschaften oder Vermächtnisse können Sie festlegen, wofür Ihr Nachlass verwendet wird.

Mit Ihrem Testament können Sie das Tierheim Uhlenkrog auch für die Zukunft auf sichere Beine stellen. Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung oder nennen Ihnen geeignete Ansprechpartner für eine rechtliche Erstberatung.

Auch wenn es keine Angehörigen mehr gibt, die sich um das geliebte Haustier oder die Abwicklung des Nachlasses kümmern, so beraten wir Sie ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten hierzu.

Nehmen Sie Kontakt zu unserer Mitarbeiterin Maike Mensing aus dem Tierheimbüro auf.

Sie nimmt sich gern Zeit, die ersten Schritte mit Ihnen gemeinsam zu besprechen.