§1 Name, Sitz und Tätigkeit des Vereins:
§2 Zweck des Vereins:
a) Die vorstehend genannten Zwecke werden verwirklicht durch die Errichtung und Unterhaltung eines Tierheims, Aufnahme entlaufener und herrenloser Tiere und deren Weitervermittlung, kurzzeitige Aufnahme von Tieren zu Betreuungszwecken.
b) Wahrnehmung von Aufgaben, wie sie im Vertrag zwischen dem Tierschutzverein und dem Magistrat der Landeshauptstadt Kiel vom 23. September 1973, zuletzt geändert am 26. Oktober 1982, festgelegt sind. Der Vertrag ist Bestandteil dieser Satzung.
§3 Mitgliedschaft
a) wenn es mit der Entrichtung des Jahresbeitrages ganz oder teilweise trotz zweimaliger Mahnung im Rückstand bleibt, wobei das Recht des Vereins, die rückständigen Beiträge einzufordern, unberührt bleibt,
b) wenn es dem Zwecke oder der Satzung des Vereins zuwiderhandelt,
c) wenn es das Ansehen des Vereins oder die Tierschutzbestrebungen schädigt oder im Verein oder in der Tierschutzbewegung Unfrieden stiftet.
Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand. Gegen seine mit Gründen mitzuteilende Entscheidung ist binnen 2 Wochen der Einspruch zulässig, über den die Mitgliederversammlung entscheidet.
§4 Beitrag
§5 Organe
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§6 Vorstand:
§7 Wahl des Vorstands
a) Einrichtung einer Geschäftsstelle sowie Einstellung und Entlassung des Personals,
b) Überwachung der Geschäftsführung,
c) Erledigung der ihm von der Mitgliederversammlung zugewiesenen Aufgaben.
§8 Vorstandssitzungen:
§9 Mitgliederversammlung
§10 Anträge der Mitglieder
Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, in den Mitgliederversammlungen Anträge zu stellen, die nach Beratung im Vorstand auf die Tagesordnung der nächsten Mitgliederversammlung zu setzen sind.
§11 Rechnungsprüfung
In den Mitgliederversammlungen werden aus den Mitgliedern des Vereins – nicht aber des Vorstandes – zwei Rechnungsprüfer(innen) gewählt. Ihnen sind die sämtlichen Unterlagen der Kassenführung so rechtzeitig vor der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen, daß sie in dieser den Prüfungsbericht erstatten können. Auf ihren Antrag wird von der Mitgliederversammlung dem/ der Schatzmeister(in) und dem Vorstand Entlastung erteilt. Die Rechnungsprüfer(innen) werden auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
§12 Auflösung des Vereins
§13 Satzungsänderungen:
Zur Änderung der Satzung ist 2/3-Mehrheit der zur Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder erforderlich.
Inkrafttreten: Diese Satzung tritt am Tage nach der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde in Kraft.
Beschlossen auf der Mitgliederversammlung in Kiel am 27. Juni 2000
Tierheim Kiel
Uhlenkrog 190
24109 Kiel | Deutschland
Tel. 0431 – 52 54 64
Fax (0431) 52 10 31
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