Gesetze und Verordnungen

Einen kurzen Überblick über die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für Tierhaltende geben wir Ihnen an dieser Stelle.

Der Tierschutz ist sogar als Staatsziel in unserem Grundgesetz verankert und die Rechte der Tiere werden ebenso wie die Rechte der Bürger durch die drei Gewalten geschützt:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Art 20a :
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Grundlage dafür ist das Tierschutzgesetz, dessen vollständigen Inhalt sie hier lesen können:
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html

Die Hundehaltung in Deutschland wird weiterhin über die Tierschutz-Hundeverordnung geregelt. Über deren Inhalt können Sie sich hier informieren:
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/

Zum 01. Januar 2022 sind Neuerungen beschlossen worden, diese jedoch mit Übergangsfristen bis 01.01.2023 bzw. 01.01.2024.

Dies waren alles Bundesgesetze und -verordnungen. Das Thema Gefahrenabwehr obliegt den Bundesländern und so gibt es seit den 90iger Jahren verschiedene Hundegesetze, die bei Aufenthalt im jeweiligen Bundesland zu beachten sind. Viele Länder haben auch noch sogenannte Rasselisten. Hier sollten Sie sich vor einer Reise unbedingt informieren.

Diese Rasseliste gibt es in Schleswig-Holstein glücklicherweise nicht mehr.

Hier finden Sie die wichtigsten Punkte des Gesetzes:

  • Alle Hundehalter müssen ihren Hund mit einem Chip kennzeichnen und eine Haftpflichtversicherung nachweisen.
  • Es gibt keine Rasselisten mehr! Waren vorher bestimmte Hunderassen und deren Mischlinge per se als gefährlich eingestuft, so sind jetzt erst einmal alle Hunde gleich und nicht gefährlich. Die bis 31.12.2015 aufgrund der Rasse eingestuften Hunde wurden zum 01.01.2016 zurückgestuft.
  • Wie beim alten Gesetz können Hunde bei bestimmten Vorfällen als gefährlich eingestuft werden. Wenn ein Hund ein Tier beißt oder verletzt, wenn er wildert oder Tiere hetzt, wenn er Menschen in gefahrdrohender Weise anspringt oder beißt. In allen Fällen wird individuell, auch mit Hilfe von Fachleuten, durch die Behörden entschieden, ob eine Einstufung vorgenommen wird.
  • Ist ein Hund eingestuft, so muss der Hundehalter eine behördliche Genehmigung haben. Wie beim alten Gesetz: persönliche Eignung, polizeiliches Führungszeugnis, Versicherung und Chipkennzeichnung müssen so und so vorhanden sein, der Sachkundenachweis bestehend aus einem Theorieteil und Praxisteil muss erbracht werden. Der Hund muss einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden.
  • Ist ein Hund aufgrund eines Vorfalles eingestuft worden, so kann er 1 Jahr nach Einstufung durch einen Wesenstest nachweisen, dass er durch entsprechende Erziehung nicht mehr gefährlich ist und wird von der Maulkorbpflicht befreit. Nach einem weiteren Jahr kann der Hund durch eine tierärztliche Begutachtung komplett zurückgestuft werden.
  • Die Hundesteuer ist eine kommunale Abgabegebühr. Die Kommunen müssen jetzt auch den erhöhten Steuersatz für rassebedingt eingestufte Hunde auf den normalen Satz heruntersetzen.

Mit Abschaffung der Rasselisten hat Schleswig-Holstein eines der modernsten Hundegesetze in Deutschland. Hoffen wir, dass die Hundehalter sorgfältig und achtsam mit ihren Hunden umgehen, sodass das Gesetz sich bewähren kann.

Hier finden Sie den kompletten Inhalt der aktuellsten Fassung des schleswig-holsteinischen Hunde-Gesetzes:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tierschutz/Hunde/_documents/hundehaltung_privat.html

Abgesehen von den oben aufgeführten Verordnungen, obliegt es jeder Stadt oder Gemeinde selbst, welche Regeln für Hundehalter gelten. Das heißt, es gibt viele unterschiedliche Vorgaben, wann und wo ein Hund angeleint werden muss oder wo Freilauf gestattet ist. Auch bestimmte Örtlichkeiten wie Friedhöfe, öffentliche Parkanlagen etc. dürfen nicht immer mit Hund betreten werden. Hier sollten Sie sich bei Anschaffung eines Hundes unbedingt erkundigen